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Innerhalb des
Landschaftsplanes "28 Mechernich" wurde das Gebiet der
Katzensteine mit einer Größe von etwa 4 Hektar im Jahr
2004 von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die
wichtigsten der dabei festgesetzten Ge- und Verbote sind
auf Hinweistafeln im Zugangsbereich der
Katzensteine festgehalten: Abfälle wieder mitnehmen.
Nicht auf den Felsen klettern. Kein Feuer anzünden.
Nicht zelten, lagern, campen. Nicht in die Felsen
ritzen. - Der dauerhafte Erhalt dieses
einzigartigen Gebiets lässt sich nur sichern, wenn jeder
Besucher dazu beiträgt! |